Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kojencharter“ (AGB Kojencharter) gelten für sämtliche mit Fahrtensegler Kojen Charter UG vereinbarten Kojenvermittlungen und Törns.
- Vertragsabschluss
Der Törnvertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung für die Koje oder dem Törn auf dem Konto von Fahrtensegler Kojen Charter UG eingegangen ist. Diese beträgt 50% des Gesamtpreises.
Die Restzahlung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn. Bei Buchung innerhalb von 6 Wochen wird der Gesamtpreis sofort fällig.
Nebenkosten: Die Törnteilnehmer verpflichten sich, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten wie Kaution, Diesel, Bordverpflegung, Liegegebühren, Endreinigung und andere Geld- und Sachleistungen zu gleichen Teilen zu tragen, entsprechend der Anzahl der Teilnehmer, inklusive Skipper und Co-Skipper.
Mit Beginn des Segeltörns, spätestens nach Betreten des Schiffes erklärt der Teilnehmer, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bewusst ist.
- Stornierung
Für jegliche Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben oder einbehalten.Bei Stornierung vor 6 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung in Höhe von 50% des Kojenpreises einbehalten, danach der Gesamtkojenpreis, es sei denn Ersatzteilnehmer werden gefunden. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Kojenpreises oder von Teilen von ihm. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Haftung
Da die An- und Abreise individuell und auf eigene Haftung erfolgt, beginnt der Törn mit dem Betreten des Schiffes. Die Teilnahme am Törn und an den Landgängen erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Haftung von Fahrtensegler Kojen Charter UG tritt gleich aus welchem Rechtsgrund nur ein, wenn der Schaden
– durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht wurde,
– auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist, wenn keine Versicherung diesen Haftungsgrund abdeckt,
– Fahrtensegler Kojen Charter UG für einen dem Törnteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Fahrtensegler Kojen Charter UG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen oder für Körperschäden oder wenn wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
Die Mitsegler werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Buchung und Durchführung eines Törns nicht vergleichbar ist mit der Buchung und Durchführung anderer Urlaubsreisen., da insbesondere Naturgegebenheiten wie Wind, Welle und Witterung nicht absehbare Auswirkungen auf den Törn haben können. Wetterbedingte Störungen oder Schäden am Schiff können den Schiffsführer zwingen, die Route zu ändern, Besserungen abzuwarten oder Reparaturen durchzuführen. Solche Situationen können einen oder mehrere Hafentage erfordern. Erklärt sich der Schiffsführer bereit, an Bord Ausbildung durchzuführen, kann auch dies beeinträchtigt werden. Daraus entstehen jedoch keine Regressansprüche, auch nicht dann, wenn z.B. der Prüfungstermin oder die Rückfahrt zum Zielhafen nicht wahrgenommen werden können.
Fahrtensegler Kojen Charter UG haftet nicht dafür, wenn Teile der gebuchten Leistung oder die Leistung insgesamt nicht erbracht werden können durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Krieg, Seuchen oder Naturkatastrophen.
Die Führerscheinaspiranten werden insbesondere darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Prüfung besteht. Die Durchführung der Prüfungen ist keine Leistung von Fahrtensegler Kojen Charter UG. Sie kann unter Umständen aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Zu diesen Gründen zählen z.B. ungünstige Wetterbedingungen (Flaute, Starkwind oder Sturm), Reisebeschränkungen, die die Anreise des Prüfungsausschusses be- oder verhindern, Behinderungen, die die Anreise des Prüfungsausschusses be- oder verhindern (z.B. Unfall, Staus, höhere Gewalt…) oder minsterielle oder behördliche Vorgaben, die die Durchführung von Prüfungen verhindern oder verbieten.
An Bord besteht für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadensansprüche gegen die Fahrtensegler Kojen Charter UG , gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Falle 6 Monate und beginnt mit dem anspruchbegründetem Ereignis.
Törnteilnehmer mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren werden ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren und die daraus resultierende Haftung hingewiesen.
Die Mitsegler sind selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
- Versicherungen
Für die Nutzung der Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Zur Deckung der Kaution wird pro Crew eine Kautionsversicherung abgeschlossen. Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden wird zusätzlich eine Skipperhaftpflichtversicherung pro Crew abgeschlossen. Sie deckt auch Schäden die durch Crewmitglieder verursacht werden. Beide Versicherungen werden auf alle Teilnehmer des Törns umgelegt.
Die Mitsegler bei Fahrtensegler Kojen Charter UG sind nicht gegen Unfall, Krankheit oder zusätzliche Reisekosten versichert. Wir empfehlen individuell zusätzliche Versicherungen für diese Fälle abzuschließen.
Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Pforzheim
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.