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AGB’s2024-03-27T13:56:48+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung des MItsegelns

 

Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kojencharter“ (AGB Kojencharter) gelten für sämtliche von Fahrtensegler Kojen Charter UG (im folgenden FKC) vermittelten Mitsegelmöglichkeiten.

  1. Vertragsabschluss

Der Mitsegelvertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung für die Koje oder den Törn auf dem Konto von FYC eingegangen ist. Diese beträgt 50% des Gesamtpreises.

Die Restzahlung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn. Bei Buchung innerhalb von 6 Wochen wird der Gesamtpreis sofort fällig.

Nebenkosten: Die Törnteilnehmer verpflichten sich, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten wie Kaution, Diesel, Bordverpflegung, Liegegebühren, Endreinigung und andere Geld- und Sachleistungen vor Ort zu gleichen Teilen zu tragen, entsprechend der Anzahl der Teilnehmer, inklusive Skipper und Co-Skipper.

Mit Beginn des Segeltörns, spätestens nach Betreten des Schiffes erklärt der Teilnehmer, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bewusst ist.

 

  1. Stornierung

Für jegliche Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben oder einbehalten.Bei Stornierung vor 6 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung in Höhe von 50% des Kojenpreises einbehalten, danach der Gesamtkojenpreis, es sei denn Ersatzteilnehmer werden gefunden. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Kojenpreises oder von Teilen von ihm. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    3. Haftung

FKC haftet unbeschränkt im Rahmen seiner vertraglichen oder gesetzlichen Vermittlungspflichten

soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von FKC beschränkt auf Schäden, die durch FKC oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Soweit FKC eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet FKC nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.

FKC haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von FKC, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

Eine etwaige eigene Haftung von FKC aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

FKC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FKC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für FKC verpflichtend würde, informiert FKC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FKC weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und FKC die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können FKC ausschließlich an deren Sitz verklagen.

Für Klagen von FKC gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FKC vereinbart.

Fahrtensegler Kojen Charter UG haftet nicht dafür, wenn Teile der gebuchten Leistung oder die Leistung insgesamt nicht erbracht werden können durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Krieg, Seuchen oder Naturkatastrophen.

Die Führerscheinaspiranten werden insbesondere darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Prüfung besteht. Die Durchführung der Prüfungen ist keine Leistung von Fahrtensegler Kojen Charter UG. Sie kann unter Umständen aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.  Zu diesen Gründen zählen z.B. ungünstige Wetterbedingungen (Flaute, Starkwind oder Sturm), Reisebeschränkungen, die die Anreise des Prüfungsausschusses be- oder verhindern, Behinderungen, die die Anreise des Prüfungsausschusses be- oder verhindern (z.B. Unfall, Staus, höhere Gewalt…) oder minsterielle oder behördliche Vorgaben, die die Durchführung von Prüfungen verhindern oder verbieten.

An Bord besteht für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadensansprüche gegen die Fahrtensegler Kojen Charter UG , gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Falle 6 Monate und beginnt mit dem anspruchbegründetem Ereignis.

Törnteilnehmer mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren werden ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren und die daraus resultierende Haftung hingewiesen.

Die Mitsegler sind selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.

 

  1. Versicherungen

 

Für die Nutzung der Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Zur Deckung der Kaution wird pro Crew eine Kautionsversicherung abgeschlossen. Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden wird zusätzlich eine Skipperhaftpflichtversicherung pro Crew abgeschlossen. Sie deckt auch Schäden die durch Crewmitglieder verursacht werden. Beide Versicherungen werden auf alle Teilnehmer des Törns umgelegt.

Die Mitsegler bei Fahrtensegler Kojen Charter UG sind nicht gegen Unfall, Krankheit oder zusätzliche Reisekosten versichert. Wir empfehlen individuell zusätzliche Versicherungen für diese Fälle abzuschließen.

     Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Pforzheim

Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.